Ferienwohnungen in Schilling

AGBs für Ferienwohnungen

  1. Nachfolgende Reservierungsbedingungen und die Hausordnung sind Bestandteil des Ferienwohnungsvermietungs-Vertrages zwischen dem Eigentümer und dem Feriengast.

  2. Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen und somit das Appartement/ Ferienhaus als verbindlich bestellt, wenn die System-Abfrage zur gewünschten Buchung durch entsprechende Eingabe vom Interessenten bestätigt wird. Die Anmeldung erfolgt durch den Gast für alle in der Reservierung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt.

  3. Mündliche Vereinbarungen sollten aus Beweisgründen schriftlich bestätigt werden. Anzeigen und Erklärungen, die uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand bei Streitigkeiten unser Sitz. Es gilt deutsches Recht.

  4. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Appartements/Ferienhäuser.

  5. Reservierte Appartements/Ferienhäuser stehen dem Gast ab 17:00 Uhr am Anreisetag und bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

  6. Der Unterbringungspreis ist fällig, wenn der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen und das Appartement/ Ferienhaus verbindlich bestellt ist. Bitte überweisen Sie den vereinbarten Preis in voller Höhe spätestens bis einen Monat vor Anreise auf unser Konto. Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.

  7. Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten und ist nach den ortsüblichen Tarifen vor Ort zu entrichten.

  8. Bei Schlüsselübergabe ist pro Appartement/Ferienhaus eine Kaution von 55 Euro zu leisten, die bei Rückgabe der Schlüssel regelmäßig zurückerstattet wird.

  9. Bei Nichteinhaltung des Vertrages, Absage oder Nichterscheinen am Ankunftstag durch den Mieter bleibt der Anspruch des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses gem. § 537 BGB bestehen, abzüglich einer Pauschale für ersparte Aufwendungen in Höhe von 20 %. Im Falle einer Umbuchung fällt ein Entgelt von 25 Euro an.

  10. Der Vermittler ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Appartements/Ferienhäuser nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte das Appartement/Ferienhaus anderweitig Vermietet werden können, stellt der Vermittler dem Gast Euro 25 Abwicklungsentgelt in Rechnung, ggf. zuzüglich eines Schadensausgleichs in Höhe der Differenz zu einem geringeren Weitervermietungspreis. Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen.

  11. Aus Rücksichtnahme auf die anderen Gäste ist das Mitbringen von Haustieren nur auf Anfrage möglich.

  12. Der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die vertragliche wie auch deliktische Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des Übernachtungspreises beschränkt, wie er sich aus der Buchungsbestätigung ergibt bzw. bestätigt wurde, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach Maßgabe der §§ 701 ff. BGB. Auch insoweit ist die Haftung für eingebrachte Sachen regelmäßig beschränkt.

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